Die Pflegetarife für die Spitex Region Lueg werden vom Bundesrat festgelegt und sind Teil eines Leistungsvertrags, der mit dem Kanton Bern abgeschlossen wurde. Dieser Vertrag regelt die finanziellen Rahmenbedingungen und die Vergütung für die erbrachten Leistungen in der häuslichen Pflege.
Es ist wichtig zu wissen, dass ärztlich verordnete Leistungen, die durch die Spitex erbracht werden, von der Grundversicherung Ihrer Krankenkasse übernommen werden. Dies gewährleistet, dass die Patienten Zugang zu notwendiger Pflege haben, ohne sich um die finanziellen Aspekte sorgen zu müssen.
Die transparente Regelung der Tarife und die Absicherung durch die Grundversicherung tragen dazu bei, dass die Qualitätsstandards in der Pflege aufrechterhalten werden und die Bevölkerung in der Region Lueg gut versorgt ist.
Die Kosten für Abklärung, Behandlungs- und Grundpflege werden abzüglich des Selbstbehalts von der Krankenkasse übernommen. Zu beachten sind die individuell festgelegten Franchisen. Hauswirtschaftliche Dienstleistungen sind in der Grundversicherung nicht abgedeckt. Sie können diese jedoch in der freiwilligen Zusatzversicherung einschliessen.
Zusätzlich zum individuellen Selbstbehalt der Krankenkasse bezahlen Klienten/-innen im AHV-Alter eine einkommensunabhängige Patientenbeteiligung (Leistungsvertrag mit dem Kanton Bern). Diesen Betrag leitet die Spitex an den Kanton Bern weiter.
Der Betrag berechnet sich wie folgt:
Individuell zwischen Ihnen und der Spitex Region Lueg vereinbarte Leistungen – beispielsweise eine entlastende Betreuung oder nicht verordnete Hauswirtschaftseinsätze – werden von der BelleVie Suisse AG offeriert und mit ihr vereinbart. Das Team der Spitex Region Lueg berät Sie gerne.
Ungedeckte Spitex-Kosten werden über Ergänzungsleistungen der AHV und IV zurückerstattet, wenn ein entsprechender Anspruch besteht. Bei länger andauernder Krankheit und Altersbeschwerden kann eine Hilflosenentschädigung bei der AHV-Zweigstelle beantragt werden. Die Spitex Region Lueg, Pro Senectute oder die Sozialbehörde der jeweiligen Wohnsitzgemeinde informieren Sie gerne.
Pro Einsatz werden minimal 10 Minuten in Rechnung gestellt. Anschliessend wird in Einheiten von 5 Minuten abgerechnet. Bei hauswirtschaftlichen Einsätzen beträgt die Mindesteinsatzdauer eine Stunde. Die kassenpflichtigen Leistungen werden direkt an die Krankenkassen verrechnet. Für die übrigen Leistungen erhalten die Klienten/-innen eine Monatsrechnung (bezahlbar innert 30 Tagen).